Im Bereich Unfallverhütung betreuen wir auch gern Ihr Unternehmen.
Im Auftrag unserer Kunden zählen folgende Aufgabenschwerpunkte zu unserer täglichen Arbeit:
- Erstellen von Unfallgutachten nach Haftpflicht- sowie Kaskobedingungen, Schadengutachten sowie Bewertung von Fahrzeugen aller Art
- Unfallrekonstruktion
- Beratung bei Haftpflicht- und Kaskoschäden „Was tun nach einem Unfall?“
- Rechtsberatung im Rahmen des § 5.1 Rechtsdienstleistungsgesetz
- Prüfung von Kostenvoranschlägen und Rechnungen
- Gutachten nach § 17 StVZO
- Hauptuntersuchungen gem. § 29 StVZO
- Abgasuntersuchungen gem. §47 a StVZO
- Abnahmen gem. §41/42 BO – Kraft
- Anbauabnahmen §19 (3), StVZO
- Begutachtung des technischen und optischen Zustandes von Fahrzeugen und Ausstellung eines Zertifikates
- Begutachtung von Lackschäden
- Maschinenschäden- u. Bewertungen
- Oldtimerbewertungen
- Prüfungen an Toren und Hebebühnen
- Sicherheitsprüfungen nach den Vorschriften der Unfallverhütung (UVV)
Information und Beratung zu Fragen der Kfz-Technik und im Bereich Motorsport
Zum Service unserer Firma für unsere Kunden gehören die gesamte bargeldlose Abwicklung des Fahrzeugschadens in Höhe der Gutachterkosten und die Beratung rund um das Kfz und den Motorsport.
Sie rufen uns an. Wir kommen sofort zur Besichtigung ihres beschädigten Fahrzeuges.
Sie halten bereit:
• Adresse und Haftpflichtversicherung des Unfallgegners
• das polizeiliche Kennzeichen des gegnerischen Fahrzeuges
• Fahrzeugschein
Sie unterzeichnen:
• Abtretungserklärung (Diese berechtigt uns, die Gutachterkosten direkt mit der gegnerischen Versicherung abzurechnen.)
Auch wenn die gegnerische Versicherung die Regulierung hinauszögert, wir warten bis zu 6 Monate auf die Zahlung unserer Vergütung.
• Wir beraten Sie kostenlos beim Kauf eines Gebrauchten
Wofür benötige ich einen Kfz-Sachverständigen?
Für eine
• zuverlässige Beweissicherung bei Verkehrsunfällen
• für die Ermittlung der Schadenshöhe
• eindeutige Feststellung des Reparaturumfanges
• Vermeidung von gerichtlichen Auseinandersetzungen
• bessere Voraussetzung bei der Durchsetzung von Ansprüchen
• schnellere und reibungslosere Abwicklung des Unfallschadens
• Ersatzbeschaffung eines gleichwertigen Fahrzeuges ohne Zeitverlust
• Bestimmung der Wertminderung am Fahrzeug
• Feststellung der unfallbedingten Ausfallzeit des Fahrzeuges für die Ersatzansprüche aus Mietwagennutzung oder Nutzungsausfallentschädigung
Unsere Leistungen bei Abnahmen nach den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften (UVV)
Wir prüfen entsprechend den Forderungen und Richtlinien der Berufsgenossenschaften
technische Geräte sowie Anlagen:
• kraftbetätigte Rolltore
• Hebebühnen.
Rufen Sie uns an ! Wir vereinbaren einen Termin!