Boxenstop für Ihr KFZ
Hauptuntersuchung und AbgasuntersucHung
In den allermeisten Fällen muss Ihr Kfz aller zwei Jahre zur Hauptuntersuchung (HU) sowie zur Abgasuntersuchung (AU). Bei uns geht es üblicherweise besonders schnell und besonders gründlich. Gleich einen Termin ausmachen.
Bei der Hauptuntersuchung wird das Fahrzeug „auf Herz und Nieren“ überprüft, insgesamt 150 Punkte geht der Prüfingenieur an Ihrem Fahrzeug durch und protokolliert seine Messungen. Die HU wird durch Prüfbescheinigung oder Untersuchungsbericht nachgewiesen. Wir kleben nach erfolgreicher HU eine neue Plakette auf Ihr hinteres Nummernschild.
HU verpasst?
Die runde Plakette am hinteren Nummernschild gibt sowohl Auskunft über die nächste fällige Hauptuntersuchung als auch über die nächste Abgasuntersuchung (AU). Die Ziffer auf der „12-Uhr-Position“ ist der Monat und in der Plakettenmitte finden Sie das Jahr der fälligen Hauptuntersuchung. Sie finden die Fälligkeit zur nächsten Hauptuntersuchung auch in Ihren Fahrzeugpapieren Teil I oder auf dem HU-Bericht der letztmalig bestandenen Hauptuntersuchung.
Bei einem oder zwei Monaten Verspätung droht noch kein Ungemach. Machen Sie einfach schnell einen Termin mit uns per WhatsApp oder Telefon.
Stellen Sie Ihr Fahrzeug erst im dritten Monat nach der regulären Fälligkeit zur Hauptuntersuchung vor, erhebt der Gesetzgeber eine um 20 Prozent höhere HU-Gebühr. Sie bekommen aber die volle Laufzeit mit der Plakette geklebt.
Unserer Leistungen:
- Haupt- und Abgasuntersuchung (HU/AU) nach §§ 29, 47a StVZO
- Abnahmen nach § 19(3) StVZO
- Sicherheitsprüfungen (SP) nach § 29 StVZO
- Erteilung von Feinstaubplaketten nach § 30 Absatz 3 des Bundesimmisionsschutzgesetzes
- Prüfungen nach 9. Ausn. VO zur StVO – 100km/h-Genehmigung für Anhängerbetrieb
- BOKraft §§ 41,42 – Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr
- Begutachtung von Oldtimern nach § 23 StVZO
- UVV-Prüfungen – Unfallverhütungsvorschriften
- Gasprüfungen nach G607 – in Wohnmobilen und Wohnanhängern (Campinggas)
- Gasanlagenprüfung (GWP), Gassystemeinbauprüfung (GAP) – für Fahrzeuge mit Flüssiggasanlagen (Autogas)
- Vor-Ort-Service
- Kostenlose Beratung
- 24h Erreichbarkeit:
- 0341 4926555